Personenschutzausbildung Modul: CP – WEAPON HANDLING
Personenschutz Module
- Rechtliche Grundlagen: ABGB, STPO, STGB, DSCHG, Gewerberecht...
- Dienstkunde im Personenschutz, Schutz des Klienten, Drill- & Einsatztraining
- Diensthunde, USBV, C-IED, Verhörtechnik, Aufklärung
- Waffengesetz, Waffenkunde, Waffentechnik
- Psychologie, Wirtschaftspsychologie, Terror- & Amoklagen
- Mittelbarer und unmittelbarer Personenschutzeinsatz, Stil & Etikette
- Sonderlagentraining 24/7, Geisellage, Amoklage
- Kommandoführer, Teamleader- und Führungstraining
- Abschlussprüfung über mehrere Tage in Theorie und Praxis
- Einsatzmittel Diensthunde, der Hund als Waffe
- Sprengmittel / USBV / C-IED
- Kriminalistik, Forensik
- Verhörtechnik
- Waffengesetz, Waffenkunde
- Waffendrill, Force-an-Force Training, SIRT-Lasertraining
- Personenschutz als operatives Einsatztraining
- Nachteinsatz und Aufklärungstraining
Inhalt

Das Ausbildungskonzept der CAMPUS Security & Training Group GmbH unterliegt den Regeln der ISO Norm 17024 sowie den TUEV-Kriterien für Personenzertifizierungen und ist modular aufgebaut. Die Module können daher auch berufsbegleitend und unabhängig der Reihenfolge absolviert werden.
Diensthundeeinsatz, Sprengmittelkunde und Kriminalistik: Dieses Modul wird durch Fachtrainer:innen mit behördlichem Hintergrund getragen. Die Vortragenden sind als sprengkundige Organe (SKO), Diensthundeführer:innen und IT-Forensiker:innen operativ tätig und spannen praxisbezogen den Bogen zur Anwendung in der täglichen Personenschutzarbeit. Eine nächtliche Einsatzübung rundet dieses Modul vollinhaltlich ab.
Taktisches Einsatztraining „Schusswaffe“ unter Einbindung der SIRT: Teilnehmer:innen unserer Waffenausbildung erleben die Waffenhandhabung mit Faustfeuerwaffen der Kat. B unter gesteuertem psychischen Druck. Wir bieten ein realistisches Trainingsprogramm mit allen Aspekten der modernen Führung von Faustfeuerwaffen, beginnend mit kommunikativen defensiven Konzepten hin zur offensiven Selbstverteidigung.
Das waffenbezogene Einsatztraining ist dem Verhältnismäßigkeitsprinzip angepasst. Dies unter ständiger Prüfung auf die angewandten Zwangsmaßnahmen hinsichtlich ihrer Notwendigkeit und Angemessenheit im Waffengebrauch und der größtmöglichen Schonung des Gegenübers. Als Grundlage dienen Erfolgskonzepte wie die 3-D Philosophie (Dialog, Deeskalation, Durchsetzung), das Wyatt Protokoll und ähnliche personenschutzbezogenen Konzepte in Verbindung mit der Festigung der modernen Lehre des taktischen Schusswaffengebrauches. Der taktische Ablauf und das Training wurden anhand von authentischen Force-on-Force Situationen entwickelt, wie sie in behördlichen und zivilen Sonderabteilung ihre Anwendung findet.
SIRT: Die sichere, effektive und innovative Shot Indicating Resetting Trigger (SIRT) Trainingspistole wurde von Schützen für Schützen entwickelt, um das Training mit scharfen Waffen zu ergänzen und zu verbessern. Die Ausbilder veranschaulichen taktische Grundlagen im Waffengebrauch und im Waffenschutz, um etwaige Schwächen in der Schießtaktik für den scharfen Schuss zu diagnostizieren, insbesondere bei der Abzugskontrolle und der Visierausrichtung. Unsere Lehrgangsteilnehmer*innen stellen nach dem Workshop mit dem SIRT eine deutliche Leistungssteigerung ihrer Schießfähigkeiten und Selbstverteidigung im Nahbereich fest.
Zielgruppe
Personen die aktiv im Sicherheitsgewerbe oder bei behördlichen Einrichtungen im Einsatz stehen, Personen die sich Step-by-Step zum Personenschützer qualifizieren möchten, Personen die bereits aktive Einsatzerfahrung haben und alle an Sicherheit interessierten Personen ohne Vorkenntnisse – Einteilung in Leistungsgruppen (Abschlussbestätigung Lehrgang nach ISO 17024 / EU Rahmenkriterien der CEDEFOP).
Ein TÜV AUSTRIA-Personenzertifikat steht für lebenslanges Lernen, da Zertifizierungen zu laufender Weiterbildung und Praxisnachweisen verpflichten (3 Jahre / 2 Jahre). Das Zertifikat bietet einen objektiven Nachweis der Fähigkeiten und verschafft Ihnen einen klaren Vorteil in der Berufswelt (HP / Außenwahrnehmung). Zudem bringt das TÜV AUSTRIA-Personenzertifikat einen Image- sowie Qualifikationsvorteil.
Lernziele
Die Fachausbildung richtet sich besonders an Personen, die schon im Sicherheitsbereich tätig sind oder bspw. als Bundesheerabgänger bereits analoge Tätigkeiten im behördlichen Segment des Personen-, Bewachungs- und Objektschutzes ausgeführt haben und dieses erlernte Wissen nun im zivilen Segment mit einem zertifizierten Lehrgang untermauern möchten.

Global jedoch an alle Personen, die sich im Sicherheitsbereich qualifizieren möchten, um eine bessere Entlohnung durch höher qualifizierte Tätigkeiten zu erlangen.
Bei Erstantritt eines Ausbildungsmoduls erhalten Sie den CAMPUS Security Ausbildungspass. Dieser bestätigt Ihnen zuzüglich zu den jeweiligen Lehrgangszertifikaten die Ausbildungsfortschritte.
Die Ausbildungskosten werden pro Modul nach jeweiliger Anmeldung in Rechnung gestellt und sind vor Kursantritt zu begleichen.
Voraussetzungen
Allgemein:
- vollendetes 18. Lebensjahr
- einwandfreier Leumund (Strafregister)
- Führerschein B (Ausnahmen möglich bei Spezialmodulen >auf Anfrage<)
- Deutsch B2
- Keine behördlichen Waffeneinschränkungen
- Schriftliche Zustimmung / Haftungsausschluss über die körperliche und psychische Gesundheit
Persönliche Grundvoraussetzungen Logik und Fitness:
- Das bringen Sie bereits mit: Logisches Denken, Allgemeinwissen, Grundrechnungsarten & Rechtschreibung
- Haben Sie auch die richtige Einstellung für eine Sondereinheit: Positiver Umgang mit Stress! Die Einsatztrainer*innen bringen die Teilnehmer*innen körperlich und psychisch an ihre Grenzen. Dies mittels polizei-militärischem Drill.
Weitere Grundvoraussetzungen:
- Ein von CAMPUS Security ausgebildeter Personenschützer / eine Personenschützerin darf niemals die Nerven verlieren und keine Panikreaktionen aufkommen lassen. Solche Reaktionen können den Erfolg eines Einsatzes und damit die Schutzperson gefährden. Nervöse oder aggressive Personen sind bei CAMPUS Security und der CAMPUS SECURITY TRAINING UNIT nicht erwünscht, auch wenn sie noch so kampfstark agieren können. Kraft und Aggression muss bei den einzelnen Teilnehmer*innen immer strategisch und zielgerichtet zum Einsatz kommen.
- Wir behalten uns auch vor, Personen, die wir charakterlich für ungeeignet halten, abzuweisen oder während des Lehrgangs auszuschließen.
Erstzertifizierung
Die Zulassungsvoraussetzungen zur Zertifizierungsprüfung (MODUL 5) sind:
- Der Nachweis der Teilnahme (80%) an allen 4 Modulen innerhalb von 24 Monaten.
- Die positive Bewertung der Ausbildungsleiter*innen nach jedem absolvierten Einzelmodul.
Das Prüfungsmodul (Modul 5) erstreckt sich über 7 Tage und wird durch eine Fachkommission abgenommen. Diese Kommission besteht aus internen und externen Fachspezialist*innen sowie einem TÜV Beisitz.
- Tag 1: Erstellung eines Sicherheitskonzeptes
- Tag 2 bis 5: Operative Durchführung eines Personenschutzauftrages
- Tag 6: Schießüberprüfung, körperliche Leistungsüberprüfung
- Tag 7: Schriftliche und mündliche Prüfung, Zertifizierung
Mit positiver Zertifizierungsprüfung und Erfüllung aller Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie das TÜV AUSTRIA-Zertifikat, das bis zum 31.12. des drittfolgenden Jahres nach der Zertifizierungsprüfung gültig ist.
Rezertifizierung
Für die Verlängerung Ihres Zertifikats sind
- der Antrag zur Re-Zertifizierung
- der Nachweis von mindestens zweijähriger Berufspraxis im Sicherheitsgewerbe innerhalb der Gültigkeitsdauer des Zertifikats (z.B. Bestätigung des Arbeitgebers, Interimszeugnis, Stellenbeschreibung, Kundenbestätigung bzw. Selbsterklärung bei Selbstständigen) oder vergleichbarer Tätigkeit mit Bezug auf die Gewerbesparte „Sicherheit“
- der Nachweis von fachspezifischer Weiterbildung im Umfang von mindestens 96 Unterrichtseinheiten innerhalb der Gültigkeitsperiode
zu übermitteln. Der Antrag und die Nachweise können frühestens sechs Monate vor und bis spätestens sechs Monate nach Ablauf des Zertifikats zugesandt werden.